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[aus Archiv KW 14 vom 01.04.2009]

Ab dieser Woche vor 156 Jahren...

...fanden Hinrichtungen in Münster nicht mehr öffentlich statt.

Der erste Vollzug der Todesstrafe, der nicht mehr im öffentlichen Raum zum Grusel und Gaudium der Münsteraner geschah, fand am 2. April 1853 statt. Dazu hatte man sich nach dem Neubau des Landgerichtsgefängnisses und des »Zuchthauses« an der Gartenstraße entschlossen, weil der Auflauf, den eine öffentliche Enthauptung jedesmal verursachte, als nicht mehr zeitgemäß galt.

Der erste Delinquent war der Kötter Anton Heuermann aus Lüdinghausen, der wegen Totschlags an seinen Eltern verurteilt war. Sein Gnadengesuch wurde abgelehnt. Das standardisierte Antwortschreiben sagt, »der Gerechtigkeit soll freier Lauf gelassen werden.« Als Richtstätte wählte man einen Innenhof hinter dem Hauptgebäude. Die »Hinrichtung mit dem Beile« war auf sieben Uhr morgens angesetzt. Um vier Uhr früh empfing der Delinquent in der Kapelle seine letzte Kommunion (Ein Bericht vermerkt, dass die beiden mit Gewehren bewaffneten Wachmänner vor Mitleid weinten!). 

Dann bimmelte das »Armesünderglöckchen« - das Signal. Der Scharfrichter kam erst zum Hinrichtungstermin von auswärts angereist. Er trug Frack, Zylinder und weiße Handschuhe. Das Schafott hatten seine Henkersknechte schon am Vorabend aufgebaut. War alles vorbei, läutete abermals ein Kapellenglöckchen.

Kopf und Körper des Hingerichteten wurden in einen Sarg gelegt, der sogleich zum Anstaltsfriedhof an der Gartenstraße (gegenüber Einmündung Kolpingstraße) gefahren wurde. Die letzte Hinrichtung fand Mitte der 1930er Jahre statt. 1949 wurde die Todesstrafe in Deutschland abgeschafft.

Am Hindenburgplatz, wo heute das Landgericht ist, stand früher das Landgerichtsgefängnis, in dem die »Hinrichtung mit dem Beile« stattfand.

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