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[aus Archiv KW 46 vom 09.11.2009]

In dieser Woche vor 45 Jahren...

...begann einer der spektakulärsten Naziprozesse.

Vor dem münsteraner Schwurgericht stand Prof. Dr. Dr. Paul Kremer, der an der Uni Münster u.a. Vererbungslehre unterrichtet hatte. Der Prof. war Mitglied der NSDAP seit 1932 und der SS seit 1935. Im Sommer 1942 meldete er sich zum Dienst in einem tschechischen SS-Lazarett. Von dort wurde er nach Auschwitz kommandiert.

Hier wurde er zum »Rampendienst«, d.h. zur Selektion der arbeitsfähigen von den »lebensunwerten« Häftlingen eingesetzt. Außerdem assistierte er bei zehn Vergasungen als Sanitäter, der aufpasste, dass sich die SS-Schergen beim Hantieren mit dem Giftgas nicht selbst vergifteten. Nicht arbeitsfähige Häftlinge tötete er mit einer Giftspritze, um ihren Leichen zu Forschungszwecken Organe zu entnehmen.

1945 wurde Kremer von den Briten gefangen und an Polen ausgeliefert, wo er zum Tod verurteilt wurde. Die Polen begnadigten ihn zu lebenslanger Haft und entließen ihn nach zehn Jahren wegen guter Führung.

Nach seiner Rückkehr nach Münster wurde er hier jedoch erneut wegen Mordes angeklagt. Das Gericht stellte fest, dass seine besondere Schuld darin lag, kritiklos und willfährig an Verbrechen mitgewirkt zu haben. Das Urteil lautete auf zehn Jahre Haft, die allerdings durch die Strafe in Polen bereits abgegolten war.

Kremer blieb frei und sagte ein Jahr später im ersten großen Auschwitz-Prozess als Zeuge aus. Als Beweisstück diente Kremers grauenvolles Tagebuch, in dem er u.a. beschreibt, wie er vormittags mit der Frau von Lagerkommandant Höss eine fröhliche Radtour machte und nachmittags Frauen im Lager mit Giftinjektionen »abspritzte«.
Kremer starb 1965 in Münster.


Morgens Radtour, mittags Mord - auch Prof. Kremer besaß die »Banalität des Bösen«, die er in seinem Tagebuch schaurig schildert.